Kaufvertrag Waffen

Privater Verkauf von Schusswaffen in Österreich

           - das müssen Sie beachten -

- Der private Verkauf von Schusswaffen ist in Österreich erlaubt, 

  aber eindeutig gesetzlich geregelt.
- In Abhängikeit der Kategorie gibt es unterschiedliche Vorschriften.
  Dabei ist Kat. B genehmigungspflichtig, Kat. C registrierungspflichtig.


Wir haben für Sie eine gesetzeskonforme Vorlage für einen Waffen-Verkauf
von Privat an Privat erstellt.

Diese Vorlage können Sie hier kostenlos herunterladen...


Das schreibt das Waffengesetz vor:

  • Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe der jeweiligen Kategorie gilt eine
    Wartefrist von 4 Wochen.

  • Die Waffe darf erst nach Ablauf der Frist überlassen werden.

  • Während der Wartefrist muss die Waffe beim Händler gelagert werden.

 

Kat. B – mit Genehmigung

Waffen der Kategorie B dürfen ausschließlich an Personen mit Waffenpass oder Waffenbesitzkarte überlassen werden.
Der Verkäufer hat sich zu vergewissern, dass der Käufer über ein solches, gültiges Dokument verfügt.

Nach dem Verkauf müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer innerhalb sechs Wochen den Verkauf
der zuständigen Behörde melden
Die zuständige Behörde ist jene, die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat. 


Ein Verkauf von Kat. B Waffen ohne vorherige Überprüfung der waffenrechtlichen Voraussetzungen des Käufers ist unzulässig!


Kat. C – mit Registrierung

Waffen der Kat. C können auch an Personen ohne ein waffenrechtliches Dokument verkauft werden.
Der Käufer ist dazu verpflichtet die Waffe zu registrieren.

Diese muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Erwerb durch einen befugten Waffenhändler
im Zentralen Waffenregister (ZWR) erfolgen.


Viel Erfolg beim Verkauf!